Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Informationen zur Auftragsabwicklung, Montage und Gewährleistung
1. Leistungsumfang und Abrechnung
Die angegebenen Arbeitsstunden und Leistungen beruhen auf Erfahrungswerten und dienen als unverbindliche Schätzwerte. Der tatsächliche Aufwand kann – abhängig von örtlichen Gegebenheiten, Kundenwünschen oder technischen Anforderungen – abweichen.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Arbeitszeit und verwendetem Material. Der Warenwert wird grundsätzlich im Voraus in Rechnung gestellt. Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Protect Systems e.U.
Sollte die Zahlung ausbleiben, behalten wir uns das Recht vor, bereits gelieferte oder montierte Komponenten wieder zu demontieren oder als Mietgegenstand zu verrechnen.
2. Technische Voraussetzungen
Alle Elektroinstallationen müssen bauseits von einer zertifizierten Fachfirma hergestellt und geprüft sein, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten ist.
Bei der Montage von WLAN-basierten Kamerasystemen ist eine ausreichende Funkabdeckung Voraussetzung. Sollte die Signalqualität unzureichend sein, sind Repeater, Access Points oder Verstärkerlösungen auf Wunsch nach Aufwand zu ergänzen.
Für Stromversorgung, Netzwerkverbindungen und Internetzugang ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern dies nicht ausdrücklich Teil des Auftrags ist.
3. Lieferung, Termine und Änderungen
Sobald die bestellte Ware bei uns eingetroffen ist, erfolgt eine Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung für Lieferung oder Montage.
Aufgrund von Lieferengpässen, Wetterbedingungen oder technischen Anpassungen können sich vereinbarte Termine verschieben. Wir bemühen uns stets um rechtzeitige Information.
Sollten sich Rahmenbedingungen, Anforderungen oder örtliche Gegebenheiten nachträglich ändern, behalten wir uns vor, das Angebot entsprechend anzupassen.
4. Haftung und Verantwortung des Kunden
Protect Systems e.U. haftet ausschließlich für eine fachgerechte Installation und ordnungsgemäße Übergabe der Systeme.
Nach der Inbetriebnahme liegt die Verantwortung für Betrieb, Nutzung, Wartung und rechtliche Zulässigkeit der Aufnahmen beim Kunden.
Dies umfasst insbesondere:
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die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
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die Information Dritter (z. B. Nachbarn, Mitarbeiter, Besucher) über Videoüberwachung,
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das Anbringen gesetzlich vorgeschriebener Hinweisschilder,
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die rechtmäßige Speicherung und Löschung von Aufzeichnungen.
Für Schäden oder Rechtsfolgen, die aus unsachgemäßer Nutzung, unzureichender Wartung, unterlassener Datensicherung oder gesetzeswidrigem Betrieb entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde verpflichtet sich, Protect Systems e.U. von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die aus der Nutzung der gelieferten oder installierten Systeme entstehen.
5. Gewährleistung und Wartung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist gemäß österreichischem Recht.
Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Schäden durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Bedienung, Manipulation, Softwarefehler oder Stromausfall sind davon ausgeschlossen.
Die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Systeme erfordert regelmäßige Wartung, Kontrolle und Software-Updates. Ohne einen gesondert abgeschlossenen Wartungsvertrag obliegt diese Verantwortung ausschließlich dem Kunden.
Ein Wartungsvertrag kann auf Wunsch separat abgeschlossen werden, um regelmäßige Funktionsprüfungen, Softwarepflege und Support sicherzustellen.
6. Software, Lizenzen und Nutzungsrechte (EULA)
Die installierten Systeme enthalten Software und Online-Dienste (z. B. Apps, Cloud-Zugänge, Firmware), die Eigentum der jeweiligen Hersteller bleiben.
Der Kunde erhält lediglich eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung im vorgesehenen Rahmen.
Untersagt ist insbesondere:
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das Verändern, Kopieren, Dekompilieren oder gewerbliche Weitergeben der Software,
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die Umgehung von Cloud- oder Lizenzbindungen,
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die Nutzung entgegen der Herstellerbedingungen.
Für den Betrieb gelten zusätzlich die EULAs (Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen) der jeweiligen Hersteller, u. a. Reolink, TP-Link/VIGI, Lupus Electronics, Help Alarm und Motorola. Diese sind auf den Webseiten der Hersteller abrufbar.
Protect Systems e.U. übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Funktionsstörungen oder Datenverluste, die durch Softwareänderungen, Cloud-Ausfälle oder vom Hersteller verursachte Probleme entstehen.
7. Datenschutz und Datensicherheit
Protect Systems e.U. verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO).
Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im eigenen Betrieb verantwortlich.
Dies umfasst insbesondere:
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das Einholen erforderlicher Einwilligungen,
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das Anbringen gesetzlicher Hinweisschilder,
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die Beschränkung der Aufzeichnung auf das eigene Grundstück,
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den sicheren Umgang mit Zugangsdaten und Passwörtern.
Bei der Ersteinrichtung kann Protect Systems e.U. temporär Zugangsdaten verwenden. Nach der Übergabe liegt die vollständige Verantwortung für den sicheren Betrieb beim Kunden.
8. Widerruf, Rücktritt und Umtausch
Da alle Systeme individuell bestellt, konfiguriert oder montiert werden, besteht kein gesetzliches Rücktritts-, Umtausch- oder Rückgaberecht, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt.
Ein Rücktritt ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen oder auf freiwilliger Kulanzbasis möglich.
9. Haftung für Informationen
Als Anbieter von Sicherheitssystemen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen – weder auf unserer Website noch in Informationsmaterialien. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder das Vertrauen auf diese Informationen entstehen könnten.
10. Datenschutzrechtlicher Hinweis zur Videoüberwachung (Österreich)
Gemäß dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten bei der Speicherung und Nutzung von Videoüberwachungsdaten folgende Grundsätze:
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Speicherdauer: Bilddaten dürfen grundsätzlich nicht länger als 72 Stunden (3 Tage) gespeichert werden, außer es liegt ein konkreter Anlassfall vor (z. B. Einbruch, Vandalismus). In solchen Fällen dürfen die relevanten Aufnahmen bis zur Klärung des Vorfalls aufbewahrt werden.
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Zulässigkeit auf Privatgrundstücken: Die Videoüberwachung muss auf den eigenen Wirkungsbereich beschränkt bleiben. Keine Überwachung öffentlicher Bereiche (z. B. Gehwege, Straßen) oder fremder Grundstücke. Kameras sollten so ausgerichtet sein, dass ausschließlich das eigene Grundstück erfasst wird.
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Kennzeichnungspflicht: Ein deutlich sichtbarer Hinweis („Videoüberwachung – Verantwortlicher Name, Zweck, Kontaktdaten“) ist verpflichtend.
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Zweckbindung & Verhältnismäßigkeit: Die Überwachung muss einem legitimen Zweck (z. B. Schutz vor Einbruch) dienen und verhältnismäßig sein.
Hinweis: Die Einhaltung dieser Bestimmungen liegt in der Verantwortung des Betreibers der Videoanlage (Kunde).
11. Recht, Gerichtsstand und AGB
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) von Protect Systems e.U., abrufbar unter:
www.protectsystems.at/kontakt/rechtliches
Protect Systems e.U.
E-Mail: info@protectsystems.at | www.protectsystems.at
Inhaber: Philip Malin | Sitz: 6822 Satteins, Rönserstraße 24